BIS Sachverständigen GmbH & Co. KG

Das Bäuerle Ingenieur- und Sachverständigenbüro ist im Bereich der Elektrotechnik tätig.
Es wurde im Mai 1997 gegründet.
Basis hierzu waren 7 Jahre Bauleitungs- und Planungstätigkeit sowie 5 Jahre Sachverständigentätigkeit
des Bürogründers Dipl.-Ing. (FH) Kemal Bäuerle.

Zum 1. Januar 2005 firmierte das Büro um zur BIS Sachverständigen GmbH & Co. KG.

Im Januar 2012 sind wir von Fellbach in unsere neuen Geschäftsräume nach Königsbach umgezogen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

Durchführung von Prüfungen, insbesondere von Sachverständigenprüfungen
Baubegleitende Betreuung
Erstellung von Gutachten
Beratung bezüglich Anlagenoptimierung
Messungen
Schulungen und Seminare


Seit einiger Zeit ist unser Geschäftführer Dipl.-Ing. (FH) Kemal Bäuerle auch ehrenamtlich Mitglied im Gutachterausschuss zur Anerkennung von Sachverständigen bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer (BBIK) und ist zusätzlich in den unten genannten VdE- Ausschüssen tätig:

Mitarbeiter der AK 713.1.17 für die

  • DIN VDE 0833 Teil 4, Notfallwarnsysteme (ELA)

  • Mitarbeiter der UK 221.3 für die
  • EN 50172 (DIN VDE 0108 Teil 100)
  • DIN VDE 0100 Teil 560, Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke
  • DIN VDE 0100 Teil 718, Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen

  • Mitarbeiter der AK 331.0.5 für die
  • DIN VDE 0100 Teil 710, „Medizinische Stromversorgungssysteme und Notstromsysteme“

  • Daher sind wir bei unseren Beratungen weitgehend mit den aktuellen und zukünftigen Vorschriften vertraut und können auch zukunftsorientiert beraten und Hilfestellungen leisten.


    Unsere Kunden:

    Unsere Kunden sind zum einen Kommunen, Landkreise und deren Regiebetriebe, für die insbesondere die elektrischen Anlagen von Versammlungsstätten nach der Versammlungsstättenverordnung geprüft werden.

    Den zweiten Teil unseres Kundenstammes bilden Firmen aus dem gewerblichen Bereich (zum Beispiel Maschinen- und Automobilbau, Textil- und Lederbranche, Verlage und Druckereien), deren elektrische Anlagen und Einrichtungen nach der Klausel 3602 der Feuerversicherung (Sachversicherer) in regelmäßigen Abständen zu überprüfen sind.

    Drittens zählen die Errichter von Elektrischen Anlagen sowie Generalunternehmer zu unseren Kunden, in deren Auftrag wir Abnahmeprüfungen nach den Rechtsverordnungen zu den Landesbauordnungen der Länder durchführen. (z. B. Sachverständigenprüfverordnung, Verkaufs- und Versammlungsstättenverordnung, Garagen- und Gaststättenverordnung).